Die Zulassungsordnung für den Studiengang finden Sie hier.
Zum Erwerb der Berufsanerkennung als staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter*in und kirchlich anerkannte/r Diakon*in bzw. Gemeindepädagoge/in ist nach dem akademischen Bachelorabschluss ein mind. 12-monatiges Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA) erforderlich. Dieses wird in Kooperation mit der Landeskirche Hannover vorbereitet und durchgeführt.
Möglich ist auch ein ausschließlich sozialarbeiterisches Berufsanerkennungsjahr (BAJ), welches nur zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in führt (bspw. im Falle nicht-evangelischer Konfessionszugehörigkeit der Absolvent*innen).
Flyer zum Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit
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