Verfahren zur Staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in / Heilpädagog*in, auf der Grundlage einer im Ausland erworbenen Befähigung gem.§ 1 (1) Nr.5 und § 2 u. 3 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen 

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Stellen Sie Ihren Antrag an der Hochschule Hannover bitte nur, wenn Ihr aktueller bzw. zukünftiger Wohnsitz am nächsten an der Hochschule Hannover liegt. 

Wenn Ihr aktueller bzw. zukünftiger Wohnsitz näher an einer der folgenden Hochschulen liegt, dann stellen Sie bitte dort Ihren Antrag: 

  • Hochschule Osnabrück, 
  • Hochschule Emden/Leer, 
  • Leuphana Universität Lüneburg, 
  • Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (in Wolfenbüttel),
  • Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
  • Universität Vechta.

Die entsprechenden Ansprechpersonen an diesen Hochschulen finden Sie hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung nötig?

Wenn Sie einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagoge/in oder Heilpädagog*in aufgrund Ihres im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses stellen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen per E-Mail ein: 

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Heiratsurkunde (wenn sich Ihr Familienname geändert hat)
  • Lebenslauf in Form einer Tabelle und in deutscher Sprache mit Ihren Kontaktdaten sowie einer Auflistung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und Ihrer Berufspraxis
  • Amtlich beglaubigte Kopie der Originalurkunden des Hochschulabschlusses und der Studien-inhalte (detaillierte Fächer- und Stundenübersicht) in der Landessprache à bitte per Post einschicken
  • Amtlich beglaubigte Kopie der deutschen Übersetzung d. Originalurkunden des Hochschul-abschlusses und der Studieninhalte (detaillierte Fächer- und Stundenübersicht) durch amtlich/gerichtlich vereidigte Übersetzer*in à bitte per Post einschicken
  • Kopie von Nachweisen von Praktika während des Hochschulstudiums (Inhalte/Stunden-übersicht)
  • Kopie von Nachweisen einschlägiger Berufserfahrung als Sozialpädagoge/in/Sozialarbeiter*in (Arbeitszeugnisse mit Angaben zu Dauer und Art der ausgeführten Tätigkeiten) vor und/oder nach dem Hochschulstudium
  • Schriftliche Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben und ggf. den entsprechenden Bescheid (siehe Vorlage am Ende der Datei)
  • Wenn Sie in einem Dritstaat (d.h. alle Staaten außerhalb der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz) wohnen: Eine Erklärung darüber, dass Sie in Niedersachsen als „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge/Sozialarbeiter“ oder „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin“ arbeiten wollen.
  • ggf. Nachweise über sonstige Qualifikationen (zum Beispiel zu beruflichen Weiterbildungen, Kurse, Seminare)
  • g.g.F. ZAB-Anerkennung (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

Bitte senden Sie keine Originale per Post zu.

Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Bei englischsprachigen Dokumenten entfällt die Übersetzung ins Deutsche.

Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzer*innen erstellt werden. Öffentlich bestellte oder ermächtige Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland finden Sie hier: http://www.justiz-dolmetscher.de/

 

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über das Prüfergebnis.

Hierbei wird entschieden, ob

  • die Gleichwertigkeit zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation vorliegt und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllt haben, damit die unmittelbare staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in erfolgen kann.
  • Sie einen Anpassungslehrgang (Teilnahme an Kursen sowie eine unbenotete mündliche Prüfung) oder eine Eignungsprüfung (Verfassen einer Hausarbeit und ein unbenotetes mündliches Fachgespräch) an der Hochschule Hannover absolvieren müssen.
  • Sie noch ein Berufsanerkennungsjahr oder eine praktische Studienzeit  bzw. ein verkürztes Berufsanerkennungsjahr/praktische Studienzeit absolvieren müssen.

Vor der Erteilung der staatlichen Anerkennung  ist ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen, das nicht älter als drei Monate ist.

Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitung eines Antrages auf staatliche Anerkennung an der Hochschule Hannover kostet 377 €

Die Zahlung dieser Gebühr ist Voraussetzung für die Übersendung des Bescheides, sowie für den Beginn des Anpassungslehrgangs/der Eignungsprüfung und ist daher entsprechend nachzuweisen. Eine Zahlungsaufforderung wird Ihnen nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen zugeschickt.

Die beglaubigten Kopien müssen Sie zusätzlich per Post einschicken an:

Hochschule Hannover 

Blumhardtstr. 2

30625 Hannover

E-Mail: f5-praktikumsamt(at)hs-hannover.de 

Tel.: 0511 9296 3177

z.H. Richard Kaiser