Wichtiger Hinweis für Studienanfänger*innen des Bachelor-Studiengangs Heilpädagogik - Inklusive Bildung und Begleitung (BAH):
Die Einführungsveranstaltung ins Studium findet vom 21. März bis zum 23. März 2022 jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr in Präsenz an der Fakultät V, Blumhardtstr. 2, 30612 Hannover statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an Ihre private E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.
Bitte nehmen Sie Ihren studentischen Account und das Mail-Postfach in Betrieb. Dazu erhalten Sie vom IT-Support der Hochschule eine Welcome-E-Mail an Ihre private E-Mail-Adresse.
Semesterplan für Erstsemester (Sommersemester 2022)
Bitte senden Sie die folgenden Bögen ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30. April 2022 an das Prüfungsamt der Fakultät V, Frau Sarah Gleißner:
Darstellung des Bildungsganges
Erklärung nicht bestandene Prüfungen
Aktuelle Informationen vom HsH-Infektionsschutz:
Lehre in Präsenz
Mit Beginn des Semesters am 1. März 2022 wird die Präsenzlehre wieder aufgenommen. Sie wird allerdings nicht vollumfänglich und in allen Fakultäten gleich zu Semesterbeginn realisiert, sondern sukzessive bis zu einer vollständigen Präsenz im Laufe des Semesters umgesetzt – unter der Voraussetzung, dass sich die rückläufige Tendenz bei den Infektionszahlen weiter fortsetzt. Über das Format der einzelnen Veranstaltungen informieren die Fakultäten auf den üblichen Wegen.
Einlass zur HsH unter 3G
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gilt, wie im vergangenen Semester, als Voraussetzung 3G. Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen. Wir bitten um Verständnis, dass an den Einlasskontrollstellen aus Kapazitätsgründen keine Selbsttests angeboten werden können.
Hinweise zum Tragen von Masken
Für die Lehrveranstaltungsräume gibt es keine Belegungsoberbegrenzungen nach Fläche pro Teilnehmerin und Teilnehmer. Es ist jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden einzuhalten. Es ist ein Mund-Nasenschutz nach FFP2-Standard zu tragen. Es ist nach wie vor erforderlich, die Räume regelmäßig zu lüften.
Auf allen Verkehrsflächen der Hochschule Hannover gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von mindestens medizinischen Masken oder FFP2-Masken. Das Gleiche gilt, wenn in Büros oder Arbeitsräumen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. Eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Maske ist nur aus medizinischen Gründen möglich, die durch ärztliches Attest belegt sein müssen.
Anwesenheitserfassung bei Lehrveranstaltungen
Aufgrund der geänderten Rechtslage ist die Anwesenheitsdokumentation und Kontaktnachverfolgung über das bisher an der Hochschule Hannover genutzte System QR-Travel ab sofort nicht mehr möglich. Die an den Veranstaltungsräumen angebrachten QR Codes werden kurzfristig durch solche der Corona-Warn-App ersetzt. Wir bitten Sie, künftig dieses System zu nutzen. Die Dokumentation der Anwesenheit ist weiterhin notwendig.