Informationen zum Berufsanerkennungsjahr (BAJ)

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Aktuelle Informationen für das Berufsanerkennungsjahr

Das Praktikumsamt ist telefonisch unter 0511-9296-3177 (Maren Beuse) und unter 0511-9296-3176 (Petra Langer) erreichbar.

Persönlich treffen Sie uns hier an:

Haus 3C0.01 Maren Beuse          Mo.-Do.              09:00 – 14:00 Uhr

Haus 3C0.02 Petra Langer           Mo.-Fr.               08:30 – 13:30 Uhr

 

Alle wichtigen Unterlagen sind über diese Seite zugänglich. Alle Dokumente (Anmeldungen, Antrittsbestätigung, individueller Ausbildungsplan, 3-Fach Antrag, Vertrag, Beurteilungen etc.) sind aktuell bitte per Post, persönlich oder im Postfach von Frau Langer oder Frau Beuse abzugeben. 

Berufsanerkennungsjahr (BAJ)

An das Studium schließt sich ein Berufsanerkennungsjahr (BAJ) von einem Jahr an. Es ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs arbeiten während dieser Zeit auf der Grundlage eines Ausbildungsverhältnisses in Institutionen Sozialer Arbeit unter Anleitung erfahrener Berufskolleginnen und -kollegen und werden während des Berufsanerkennungsjahres mit kontinuierlichen Studientagen und Beratungsangeboten betreut und begleitet.

Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter ist der Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit und eine erfolgreich absolvierte 12-monatige berufspraktische Tätigkeit mit dem bestandenen Abschlusskolloquium.



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