Mit der generalistischen Pflegeausbildung kamen ab dem 01.01.2020 entscheidende Neuerungen für Lehrende und Institutionen im Gesundheitswesen: bei Neueinstellung von Lehrkräften für den theoretischen Unterricht müssen diese nun einen Master-Abschluss vorweisen, um angehende Pflegefachfrauen und -männer unterrichten zu dürfen (vgl. § 9 - Pflegeberufegesetz (PflBG)). Ebenso neu ist die aus der Ausbildungsordnung hervorgehende Vorgabe den Unterricht nicht nur auf Pflege und Gesundheit auszurichten, sondern auch allgemeinbildende Fächer, wie Deutsch, Mathematik, Politik und Religion zu unterrichten.
Und war es vor der Reform nur über Pflegefachschulen möglich einen Abschluss als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in zu erwerben, ist es nun auch möglich über berufsbildende Schulen den eng verwandten Abschluss als Pflegefachfrau oder -mann zu erhalten, in denen vor der Reform nur die angehenden Altenpfleger*innen und Pflegehilfsberufe ausgebildet worden sind.
Demzufolge werden zukünftig viele Lehrer*innen/Lehrende/Pädagog*innen der beruflichen Fachrichtung Pflege auf Masterniveau auch an berufsbildenden Schulen gebraucht.
Darauf reagierten die Leibniz Universität und die Hochschule Hannover im Dezember 2021 mit einer Kooperation zur Bündelung der jeweiligen Expertise in dem neuen Studienangebot.
Die Kooperation legt den Grundstein für die neue Fachrichtung im bestehenden Master-Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (LBS-Sprint) mit der beruflichen Fachrichtung Pflege, der die Ausbildung von Lehrkräften für die berufsbildenden Schulen der Leibniz Universität Hannover mit der Ausbildung von Pflegepädagogen der Hochschule Hannover vereint.
Die Erweiterung des Studienangebotes mit der Einbindung der beruflichen Fachrichtung Pflege befindet sich bis Ende März noch im laufenden Akkreditierungsverfahren. Detaillierte Informationen und Termine werden bis zum Beginn der Bewerbungszeitraumes am 01.06.2022 zur Verfügung gestellt.